Zwei Änderungen, die auch Hundehalter betreffen, treten 2022 in Kraft. Zum einen betrifft das die Tierschutz-Hundeverordnung (TSchHV) und das Arzneimittelgesetz (AMG). Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst.
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist, enthält erweiterte Regelungen zur Hundehaltung und -zucht und soll bessere Haltungs- und Lebensbedingungen für die Hunde sowie eine optimale Entwicklung von Welpen gewährleisten. Vor allem die Bedingungen für die Zucht wurden drastisch verschärft.
Die Anbindehaltung von Hunden ist ab sofort untersagt.
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